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   VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765   

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VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765 (https://dejure.org/2020,20844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2020 - 14 B 19.765 (https://dejure.org/2020,20844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 14 B 19.765 (https://dejure.org/2020,20844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayNatSchG Art. 39; BayVwVfG Art. 13, Art. 28, Art. 46
    Ökologische Verflechtung des Gewässers mit den Landbereichen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 39 BayNatSchG, Art. 13, 28, 46 BayVwVfG

  • rewis.io

    Ökologische Verflechtung des Gewässers mit den Landbereichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 14 BV 17.419

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - ökologische Verflechtung von Gewässer- und

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    Dabei beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Frage, bis zu welcher Größe bzw. Tiefe die an das Gewässer angrenzenden Landbereiche dem Vorkaufsrecht unterliegen, im Einzelfall nach Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG, also nach der ökologischen Verflechtung von Gewässer- und Uferbereich mit den weiteren Landflächen, also letztlich nach den Belangen, nach denen das Vorkaufsrecht gerechtfertigt wird (vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 31 m.w.N.).

    Dagegen ist es gerechtfertigt, für die zugehörigen Aufwertungsvorstellungen auf den Zeitpunkt der Vorkaufsrechtsausübung abzustellen, weil sich diese Vorstellungen, die erst zu einem konkreten Belang im Sinne des Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG führen, in aller Regel erst nach Kenntnis des Vorkaufsrechts innerhalb der Zweimonatsfrist nach Art. 39 Abs. 7 BayNatSchG, § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB bilden können, was das Gesetz gestattet, auch wenn dies für die Kaufvertragsparteien nicht schon von vorneherein erkennbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 34 f.).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es eine allgemeine Erfahrungstatsache, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser und sicherer gewährleisten als Grundstücke in der Hand von Privatpersonen, deren privatnützige Interessen leicht in Konflikt mit den Anforderungen von Naturschutz und Landschaftspflege geraten können (vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 46 m.w.N.; vgl. auch OVG MV, B.v. 27.8.2013 - 1 L 241/12 - NordÖR 2014, 43/45).

    Diese Begründung des Bescheids hat den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung zu entsprechen (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 59 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    Da maßgebend für die Rechtswirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Ausübung der Zeitpunkt des Entstehens des Vorkaufsrechts mit Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags ist, ist allerdings Voraussetzung, dass diese Rechtfertigungsgründe nicht erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sind (vgl. zu all dem BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 41).

    Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, vom Vorkaufsrecht in jedem Fall Gebrauch zu machen; er kann die in seinem Ermessen stehende Entscheidung durchaus davon abhängig machen, ob ein anderer Vorkaufsberechtigter im Hinblick auf von ihm verfolgte naturschutzrechtliche Zwecke die Ausübung verlangt, etwa weil diesem zum entsprechenden Zeitpunkt die erforderlichen Haushaltsmittel für den Grunderwerb gerade zur Verfügung stehen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 58 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts als Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    a) Im Bereich des Art. 39 BayNatSchG gelten für die Ermessensausübung folgende Maßstäbe (vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - n.v. Rn. 30 ff., zur Veröffentlichung vorgesehen):.

    Es ist kein Fall des intendierten Ermessens gegeben (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - n.v. Rn. 35 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    Die vor Ausübung des Vorkaufsrechts (Art. 39 BayNatSchG) unterlassene Anhörung (bzw. notwendige Beiziehung) des Käufers ist ausnahmsweise unbeachtlich, wenn jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen ist, dass die Behörde ohne den Verfahrensfehler genauso entschieden hätte (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 40 f.; B.v. 18.4.2017 - 9 B 54.16 - juris Rn. 5).

    Vorliegend ist ausnahmsweise jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen, dass das Landratsamt ohne den Verfahrensfehler genauso entschieden hätte (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 40 f.; B.v. 18.4.2017 - 9 B 54.16 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    Die vor Ausübung des Vorkaufsrechts (Art. 39 BayNatSchG) unterlassene Anhörung (bzw. notwendige Beiziehung) des Käufers ist ausnahmsweise unbeachtlich, wenn jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen ist, dass die Behörde ohne den Verfahrensfehler genauso entschieden hätte (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 40 f.; B.v. 18.4.2017 - 9 B 54.16 - juris Rn. 5).

    Vorliegend ist ausnahmsweise jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen, dass das Landratsamt ohne den Verfahrensfehler genauso entschieden hätte (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 40 f.; B.v. 18.4.2017 - 9 B 54.16 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 31.05.2001 - 9 B 99.2581

    Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    Eine Vorkaufsrechtsausübung ist nicht nur gegenüber dem Verkäufer, sondern auch gegenüber dem Käufer jedenfalls ein Eingriff in die von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Privatautonomie (vgl. schon BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 9 B 99.2581 - VGH n.F. 54, 151/159), wobei die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG auch im Kontext von Ermessensentscheidungen unmittelbar verbindlich sind.

    Allerdings ist dabei die Besonderheit zu sehen, dass bei Vorliegen der in Art. 39 Abs. 1 und 2 BayNatSchG vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen das jeweils betroffene Grundstück von vornherein mit dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht "belastet" ist (BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 9 B 99.2581 - VGH n.F. 54, 151/159) und bei einem ganz oder teilweise vorkaufsrechtsbelasteten Grundstück bis zum Ablauf der Ausübungsfrist (Art. 39 Abs. 7 BayNatSchG i.V.m. § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch mit der Ausübung dieses Vorkaufsrechts gerechnet werden muss.

  • VGH Bayern, 11.05.1994 - 9 B 93.1514

    Zu den Voraussetzungen der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    Diese Unterscheidung ist gerechtfertigt, weil das objektive Aufwertungspotential grundstücksbezogene Umstände betrifft, die auch für die Kaufvertragsparteien zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses (vgl. hierzu grundlegend BayVGH, U.v. 11.5.1994 - 9 B 93.1514 - NVwZ 1995, 304/307) feststellbar sind.

    Die ersten Schritte zur Durchführung dieses Konzepts sind demnach getan, was ausreichend ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.5.1994 - 9 B 93.1514 - NVwZ 1995, 304/308; U.v. 24.2.2006 - 9 BV 03.3058 - juris Rn. 33).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2013 - 1 L 241/12

    Naturschutzrecht, hier: Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es eine allgemeine Erfahrungstatsache, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser und sicherer gewährleisten als Grundstücke in der Hand von Privatpersonen, deren privatnützige Interessen leicht in Konflikt mit den Anforderungen von Naturschutz und Landschaftspflege geraten können (vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 46 m.w.N.; vgl. auch OVG MV, B.v. 27.8.2013 - 1 L 241/12 - NordÖR 2014, 43/45).
  • VGH Bayern, 22.05.1995 - 9 B 92.1183
    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    Es genügt, dass beispielhaft genannte Möglichkeiten als geeignete Maßnahmen einer ökologischen Optimierung in Betracht kommen (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554/556).
  • VGH Bayern, 24.02.2006 - 9 BV 03.3058
    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765
    Die ersten Schritte zur Durchführung dieses Konzepts sind demnach getan, was ausreichend ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.5.1994 - 9 B 93.1514 - NVwZ 1995, 304/308; U.v. 24.2.2006 - 9 BV 03.3058 - juris Rn. 33).
  • VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.02046

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts

    Die Begründung des Bescheids hat den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung zu entsprechen (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 59 m.w.N.); es ist kein Fall des intendierten Ermessens gegeben (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - BayVBl 2021, 529 Rn. 37; U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl 2021, 454 Rn. 35 f.).

    Bei der Beurteilung des Gewichts des Eingriffs in die Privatautonomie des Käufers (Art. 2 Abs. 1 GG) durch Ausübung des Vorkaufsrechts ist die Besonderheit zu sehen, dass bei Vorliegen der in Art. 39 Abs. 1 und 2 BayNatSchG vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen das jeweils betroffene Grundstück von vornherein mit dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht "belastet" ist (vgl. BayVGH U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - BayVBl 2021, 529 Rn. 35; U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl. 2021, 454 Rn. 31; U.v. 31.5.2001 - 9 B 99.2581 - BayVBl 2002, 729).

    Der Verweis darauf, dass eine gesicherte Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes auf Dauer nur möglich ist, wenn sich die Grundstücke im öffentlichen Eigentum befinden, ist auch im Rahmen der Ermessensausübung legitim (vgl. BayVGH U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - BayVBl 2021, 529 Rn. 39).

  • VG Bayreuth, 10.09.2020 - B 2 K 18.1161

    Vorkaufsrecht hinsichtlich des ,,Gasthof Fels" wurde zu Unrecht ausgeübt

    Vorliegend ist - obwohl es sich um eine Ermessensentscheidung handelt - ausnahmsweise jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen, dass das Landratsamt ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BayVGH, U.v. 09.07.2020 - 14 B 19.765 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 28.03.2023 - W 4 K 22.1118

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht, naturschutzrechtliche Rechtfertigung,

    Es ist kein Fall des intendierten Ermessens gegeben (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - BayVBl 2021, 529 Rn. 37).
  • VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545

    Anfechtungsklage gegen Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts

    Dabei ist jedoch bei der Beurteilung des Gewichts des Eingriffs in Privatinteressen durch Ausübung des Vorkaufsrechts die Besonderheit zu sehen, dass bei dem - vom Verwaltungsgericht ohne Rechtsfehler bejahten - Vorliegen der in Art. 39 Abs. 1 und 2 BayNatSchG vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen das jeweils betroffene Grundstück von vornherein mit dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht belastet ist (BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - BayVBl 2021, 529 Rn. 35 m.w.N.).
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